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   VG Ansbach, 06.08.2008 - AN 11 K 08.01064   

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https://dejure.org/2008,74271
VG Ansbach, 06.08.2008 - AN 11 K 08.01064 (https://dejure.org/2008,74271)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06.08.2008 - AN 11 K 08.01064 (https://dejure.org/2008,74271)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06. August 2008 - AN 11 K 08.01064 (https://dejure.org/2008,74271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Im Einzelfall unbegründete beamtenrechtliche Schadensersatzklage aus Fürsorgepflichtverletzung wegen (sinngemäß) geltend gemachter Rechtswidrigkeit des Widerrufs der Insichbeurlaubung;Entgegenstehende Rechtskraft im Ausgangsprozess bzw. Bestandskraft dieses Widerrufs;Im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Ansbach, 15.12.2004 - AN 11 K 04.01640
    Auszug aus VG Ansbach, 06.08.2008 - AN 11 K 08.01064
    Mit Urteil vom 15. Dezember 2004 AN 11 K 04.01640 hatte das Gericht den Bescheid der ... vom 12. Juli 2004 insoweit aufgehoben, als dort die Versetzung der Klägerin zu ... verfügt wurde und im Übrigen die Klage abgewiesen.

    Die Frage, ob die Klägerin auf ihrem damaligen Arbeitsplatz verbleiben durfte sei von der Frage der Rechtmäßigkeit der Versetzung zu ... zu trennen und im vorhergehenden Verfahren AN 11 K 04.01640 verbindlich zu Lasten der Klägerin entschieden worden.

    Wegen der mündlichen Verhandlung vom 6. August 2008 wird auf die Sitzungsniederschrift und wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts auf diese Gerichtsakte, die beigezogene Gerichtsakte AN 11 K 04.01640 und die beigezogenen Behördenakten verwiesen.

    Ausgangspunkt ist das Schreiben der ... AG vom 12. Juli 2004 (Bl. 16a der Verfahrensakte im Gerichtsverfahren AN 11 K 04.01640), mit dem die Klägerin nicht nur mit Wirkung vom 1. August 2004 aus dienstlichen Gründen von der Geschäftskundenniederlassung ... zu ... versetzt worden war.

    Im Urteil vom 15. Dezember 2004 AN 11 K 04.01640 wurde die insoweit erhobene Anfechtungsklage auf Aufhebung des Widerrufs der Insichbeurlaubung als unbegründet abgewiesen; der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung wurde insoweit mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. März 2006 Az. : 15 ZB 05.269 abgelehnt.

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus VG Ansbach, 06.08.2008 - AN 11 K 08.01064
    Die erhobene Verpflichtungsklage - wenn in den entsprechenden Entscheidungen der Beklagten ein Verwaltungsakt im Sinne der §§ 35 Satz 1 VwVfG, 42 Abs. 2 VwGO zu erblicken ist, wovon das Gericht ausgeht - bzw. verneinendenfalls Leistungsklage ist zwar zulässig, insbesondere ist für den geltend gemachten Schadensersatzanspruch aus dem Beamtenverhältnis der Verwaltungsrechtsweg gegeben (Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht = GKÖD § 79 BBG RdNrn. 7, 56 und 58; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer = PWLB § 79 BBG RdNrn. 1 und 25; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, RdNrn. 409 ff.; BVerwG stRspr. vgl. ZBR 2001, 134) und wurde der betreffende Schadensersatzanspruch auch durch besonderen Antrag beim Dienstherrn bzw. dem beliehenen Unternehmen geltend gemacht und ein Vorverfahren durchgeführt, § 126 Abs. 3 BRRG.
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